Behandlungsvertrag & Vergütung

Behandlungsvertrag

 

 

1 Vertragsgegenstand

Der Patient nimmt eine naturheilkundliche Behandlung der Heilpraktikerin in Anspruch. Die Behandlungen umfassen unter anderem auch schulmedizinisch nicht anerkannte (alternativmedizinische) Heilverfahren.

 

2 Honorar, Kostenerstattung

Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeitaufwand der Behandlung. Vereinbart wird eine Vergütung in Höhe von 80,- € je voller Stunde. Angebrochene Stunden werden anteilig  je 15min berechnet. Beratungen per Telefon oder E-Mail werden ebenfalls nach Zeit abgerechnet. Bei Hausbesuchen werden zusätzlich Fahrtkosten in Rechnung gestellt.

Sollte der Patient eine Leistungsauflistung wünschen, z.B. zur Abrechnung mit einem privaten Kostenträger (PKV /Beihilfe), wird nach den Ziffern der Gebührenordnung Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet. Die Kosten liegen dabei i.d.R. immer höher als der Selbstzahlersatz. Häufig müssen sogenannte Analogziffern eingesetzt werden, was die GebüH aber explizit erlaubt.

 

Das Honorar ist unmittelbar fällig und kann innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung überwiesen werden.

 

3 Aufklärung/Hinweise

  • Heilpraktiker nehmen nicht am System der gesetzlichen Krankenversicherung teil. Gesetzlich Versicherte erhalten grundsätzlich keine Erstattung der Behandlungskosten seitens ihrer Krankenkasse. Über etwaige Ausnahmen informieren Sie sich bitte bei Ihrer Krankenkasse vor Aufnahme der Behandlung.

 

  • Mitglieder privater Krankenversicherungen, privat zusatzversicherte und beihilfeberechtigte Patienten können je nach Tarif einen vollständigen oder teilweisen Erstattungsanspruch  gegenüber ihrer Versicherung haben. Das Erstattungsverfahren hat der Patient gegenüber seiner Versicherung eigenverantwortlich durchzuführen. Die Ergebnisse sämtlicher Erstattungsverfahren haben keinen Einfluss auf das vereinbarte Heilpraktiker-Honorar. Der Honoraranspruch des Heilpraktikers ist vom Patienten unabhängig von jeglicher Versicherungs- und/oder Beihilfeleistung in voller Höhe zu begleichen.

 

  • Die Behandlung des Heilpraktikers ersetzt eine ärztliche Therapie nicht vollständig. Sofern ärztlicher Rat oder Behandlung erforderlich ist, wird die Heilpraktikerin unverzüglich eine Weiterleitung an einen Arzt veranlassen. Dies gilt auch dann, wenn aufgrund eines gesetzlichen Tätigkeitsverbotes eine Behandlung durch Heilpraktiker nicht möglich ist.
  • Heilpraktiker dürfen keine verschreibungspflichtigen Medikamente verordnen.
  • Die behandlungsrelevanten persönlichen Angaben und medizinischen Befunde des Patienten werden in einer Patientenkartei erhoben und gespeichert.

 

 

4 Ausfallhonorar

Versäumt der Patient einen fest vereinbarten Behandlungstermin, schuldet er der Heilpraktikerin ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Betrages, der dem für den Termin reservierten Zeitfenster entspricht. Dies gilt nicht, wenn der Patient mindestens 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne sein Verschulden am Erscheinen verhindert ist. Der Nachweis, dass kein Schaden oder nur ein wesentlich niedriger entstanden sei, bleibt hiervon unberührt. Ebenso der Nachweis eines höheren Schadens durch die Heilpraktikerin.

5 Heilversprechen

Es wird gemäß Heilmittelwerbegesetz (HWG) ausdrücklich darauf hingewiesen, dass durch die Heilpraktikerin kein Versprechen auf Heilung oder Linderung gegeben wird.

 

6 Schweigepflicht

Die Heilpraktikerin unterliegt der Schweigepflicht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen. Sie verpflichtet sich, über alles Wissen, das sie im Rahmen der Behandlung des Patienten erwirbt, Stillschweigen zu bewahren, auch über dessen Tod hinaus.

 

7  Datenschutz

Die beiliegende Einverständniserklärung zur Erhebung/Verarbeitung/Übermittlung der Patientendaten ist Bestandteil dieser Vereinbarung.

  • Ich bin damit einverstanden, dass meine Daten zum Zwecke der Dokumentation gespeichert werden. Der Heilpraktiker verpflichtet sich, die Daten außerhalb der notwendigen Eingaben zur Diagnose und Behandlung nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben.

 

8 Risiken und Nebenwirkungen

Vor der Behandlung verpflichtet sich die Heilpraktikerin, den Patienten über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufzuklären. Durch jede naturheilkundliche Behandlung kann eine Erstverschlimmerung auftreten. Diese klingt nach Stunden bis wenigen Tagen wieder ab. Sollte dies bei Ihnen nicht der Fall sein, bitte kontaktieren Sie mich.

Naturheilpraxis Lavendel

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